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Bremisches Landesstraßengesetz (BremLStrG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Landesstraßengesetz (BremLStrG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremLStrG
Gliederungs-Nr.: 2182-a-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Landesstraßengesetz (BremLStrG)

Vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
1. Abschnitt  
Einleitende Bestimmungen  
  
Geltungsbereich1
Begriff der Straße2
Einteilung der Straßen3
Anlieger4
  
2. Abschnitt  
Widmung  
  
Widmung5
Umstufung6
Entwidmung7
Ansprüche des Anliegers bei Bau, Änderung, Umstufung oder Entwidmung von Straßen8
  
3. Abschnitt  
Straßenbau und -unterhaltung  
  
Hoheitsverwaltung9
Straßenbaulast10
Träger der Straßenbaulast11
Bautechnische Sicherheit12
Kreuzungen mit Gewässern13
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern14
  
4. Abschnitt  
Straßenbenutzung  
  
Gemeingebrauch15
Beschränkungen des Gemeingebrauchs16
Überfahrten17
Sondernutzungen18
Nutzungen nach bürgerlichem Recht19
Kostentragung für besondere Maßnahmen an Straßen20
Folgenbeseitigungspflicht21
  
5. Abschnitt  
Schutzmaßnahmen und Duldungspflichten  
  
Sichtflächen22
Schutzmaßnahmen23
Böschungen und Verankerungen24
Umleitungen25
Duldungspflichten des Anliegers26
  
6. Abschnitt  
Besondere Vorschriften für Straßen A und UVP-pflichtige Straßen  
  
Bauverbote27
Sonstige Beschränkungen28
Beschränkungen bei geplanten Straßen29
Entschädigung für Bauverbote und Beschränkungen30
Veränderungssperre31
Vorarbeiten32
Planfeststellung33
Vorzeitige Besitzeinweisung34
Enteignung35
  
7. Abschnitt  
Entschädigungsverfahren  
  
Entschädigungsverfahren36
  
8. Abschnitt  
Straßenbenennung  
  
Straßenbenennung37
Namen für Privatwege38
Hausnummerierung38a
  
9. Abschnitt  
Straßenreinigung  
  
Straßenreinigung39
Verunreinigungen40
Reinigungspflichten der Anlieger41
Reinigungspflichtige, Vertreter und Beauftragte42
  
10. Abschnitt  
Benutzung von Privatstraßen, -wegen und -plätzen  
  
(weggefallen)43
  
11. Abschnitt  
Übergangsvorschriften  
  
Bestehende Nutzungsverhältnisse44
Bestehende Regelungen über die Verteilung der Straßenbaulast45
  
12. Abschnitt  
Behörden und Zuständigkeiten  
  
Behörden46
Landesstraßenbaubehörden46a
Zuständigkeiten47
Kostenfestsetzung47a
  
13. Abschnitt  
Ordnungswidrigkeiten  
  
Ordnungswidrigkeiten48
  
14. Abschnitt  
Schlussvorschriften  
  
Aufhebung und Änderung von Vorschriften49
In-Kraft-Treten50
  
Anlage  
  
zu § 11 Absatz 3 Anlage
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremLStrG,HB - Bremisches Landesstraßengesetz/
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