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- BremBG,HB - Bremisches Beamtengesetz
- §§ 124 - 133, Abschnitt 11 - Übergangs- und Schlussvorschriften
Aktueller Ordner
- § 124 BremBG, Verwaltungsvorschriften
- § 125 BremBG, Übergangsregelungen für Beamtinnen und Beamte auf Probe
- § 126 BremBG, Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte auf Zeit in Führungsfunktionen
- § 127 BremBG, Überleitung der am 31. Januar 2010 vorhandenen Laufbahnen und Laufbahnbefähigungen
- § 128 BremBG, Fortgeltung von Recht; Übergangsregelung für vorhandene Regelungen über Laufbahngru...
- § 129 BremBG, Übergangsregelung für angezeigte oder genehmigte Nebentätigkeiten
- § 130 BremBG, Übergangsregelung für bisherige ordentliche Mitglieder der Unabhängigen Stelle
- § 130a BremBG, Übergangsregelung für Ortsamtleiterinnen und Ortsamtsleiter
- § 130b BremBG, Übergangsregelung für Anträge auf Ruhestandsaufschub im Schuldienst
- § 131 BremBG, Entpflichtung
- § 132 BremBG, Übergangsvorschriften für Beamtinnen und Beamte an Hochschulen
- § 133 BremBG, Übergangsvorschrift für dienstliche Beurteilungen