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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: KrWG
Gliederungs-Nr.: 2129-56
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Teil 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Zweck des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Nebenprodukte4
Ende der Abfalleigenschaft5
  
Teil 2  
Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger  
  
Abschnitt 1  
Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung  
  
Abfallhierarchie6
  
Abschnitt 2  
Kreislaufwirtschaft  
  
Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft7
Chemikalien- und Produktrecht 7a
Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen8
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung9
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle 9a
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft10
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme11
Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme12
Pflichten der Anlagenbetreiber13
Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung14
  
Abschnitt 3  
Abfallbeseitigung  
  
Grundpflichten der Abfallbeseitigung15
Anforderungen an die Abfallbeseitigung16
  
Abschnitt 4  
Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter  
  
Überlassungspflichten17
Anzeigeverfahren für Sammlungen18
Duldungspflichten bei Grundstücken19
Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger20
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen21
Beauftragung Dritter22
  
Teil 3  
Produktverantwortung  
  
Produktverantwortung23
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht24
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht25
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung 26
Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle 26a
Besitzerpflichten nach Rücknahme27
  
Teil 4  
Planungsverantwortung  
  
Abschnitt 1  
Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung  
  
Ordnung der Abfallbeseitigung28
Durchführung der Abfallbeseitigung29
  
Abschnitt 2  
Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme  
  
Abfallwirtschaftspläne30
Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen31
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit32
Abfallvermeidungsprogramme33
  
Abschnitt 3  
Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden  
  
Erkundung geeigneter Standorte34
Planfeststellung und Genehmigung35
Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen36
Zulassung des vorzeitigen Beginns37
Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren38
Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen39
Stilllegung40
Emissionserklärung41
Zugang zu Informationen42
Anforderungen an Deponien43
Kosten der Ablagerung von Abfällen44
  
Teil 5  
Absatzförderung und Abfallberatung  
  
Pflichten der öffentlichen Hand45
Abfallberatungspflicht46
  
Teil 6  
Überwachung  
  
Allgemeine Überwachung47
Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle48
Registerpflichten49
Nachweispflichten50
Überwachung im Einzelfall51
Anforderungen an Nachweise und Register52
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen53
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen54
Kennzeichnung der Fahrzeuge55
  
Teil 7  
Entsorgungsfachbetriebe  
  
Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben56
Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften57
  
Teil 8  
Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte  
  
Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation58
Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall59
Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall60
Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte61
  
Teil 9  
Schlussbestimmungen  
  
Anordnungen im Einzelfall62
Geheimhaltung und Datenschutz63
Elektronische Kommunikation64
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union65
Vollzug im Bereich der Bundeswehr66
Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen67
Anhörung beteiligter Kreise68
Bußgeldvorschriften69
Einziehung70
Ausschluss abweichenden Landesrechts71
Übergangsvorschrift72
  
Anlagen  
  
BeseitigungsverfahrenAnlage 1
VerwertungsverfahrenAnlage 2
Kriterien zur Bestimmung des Standes der TechnikAnlage 3
Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33Anlage 4
Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie Anlage 5
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz/
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