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Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NGG
Gliederungs-Nr.: 20480
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Vom 9. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 558 - VORIS 20480 -)

Geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds. GVBl. S. 422)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Zielsetzung1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
  
Zweiter Teil  
Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit  
  
Familiengerechte Arbeitsgestaltung4
Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben5
Teilzeitarbeit und Beurlaubung6
  
Dritter Teil  
Gleichstellung von Frauen und Männern  
  
Erster Abschnitt  
Verbesserung der Entscheidungsfindung, Benachteiligungsverbot  
  
Verbesserung der Entscheidungsfindung7
Gremien8
Benachteiligungsverbot9
  
Zweiter Abschnitt  
Abbau von Unterrepräsentanz  
  
Fördermaßnahmen10
Ausschreibungen11
Auswahlverfahren12
Auswahlkriterien13
Fortbildung14
  
Vierter Teil  
Durchsetzung der Ziele  
  
Erster Abschnitt  
Gleichstellungsplan  
  
Erstellung15
Wirkungen und Erfolgskontrolle16
Ausbildung17
  
Zweiter Abschnitt  
Gleichstellungsbeauftragte  
  
Geltungsbereich18
Bestellung19
Aufgaben und Befugnisse20
Beanstandungsrecht21
Status22
Unabhängigkeit23
Gleichstellungsbeauftragte an Schulen24
  
Fünfter Teil  
Schlussbestimmungen  
  
Berichtspflichten25
Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften und Übergangsvorschriften26


/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NGG,NI - Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz/
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