Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/Nds. SÜG,NI - Nds. SicherheitsüberprüfungsG/§§ 26 - 30, Fünfter Abschnitt - Reisebeschränkungen, Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften/
Dokument
§ 27 Nds. SÜG
Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)
Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG -)
Landesrecht Niedersachsen
Fünfter Abschnitt – Reisebeschränkungen, Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
§ 27 Nds. SÜG – Geltung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes
Der Erste Abschnitt sowie die §§ 18 bis 20, 22, 23, 28 und 29 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes finden Anwendung für den öffentlichen und den nicht öffentlichen Bereich.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/Nds. SÜG,NI - Nds. SicherheitsüberprüfungsG/§§ 26 - 30, Fünfter Abschnitt - Reisebeschränkungen, Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173036,28
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173036,28
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.