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/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/Bln BodSchG,BE - Berliner Bodenschutzgesetz/Anhang/
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Anlage 1 Bln BodSchG
Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz - Bln BodSchG)
Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz - Bln BodSchG)
Landesrecht Berlin
Anhangteil
Anlage 1 Bln BodSchG – Anlage (zu § 6 Abs. 2 Satz 4)
In einem Bodenbelastungskataster werden insbesondere folgende Informationen über die in § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 7 aufgeführten Flächen erfasst:
- 1.räumliche Identifikation,
- 2.Art der Bodenbelastung (gegebenenfalls branchenbezogen),
- 3.Ablagerungsarten und -mengen,
- 4.aktuelle und frühere Nutzungen,
- 5.vorliegende Gutachten,
- 6.allgemeine Hinweise auf geologische und hydrogeologische Standortbedingungen,
- 7.auf der Fläche befindliche oder angrenzende Schutzgebiete,
- 8.auf der Fläche befindliche oder angrenzende empfindliche Nutzungen,
- 9.Ergebnisse gemäß der Bewertung nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung,
- 10.verwaltungstechnische Ordnungsmerkmale und
- 11.Angaben zu Art und Umfang von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie ordnungsbehördlicher Auflagen zu Nutzungsbeschränkungen.
Bestandteil des Bodenbelastungskatasters sind Standortkarten im Maßstab 1 : 5.000 sowie Übersichtskarten im Maßstab 1 : 25.000, in denen die entsprechenden Flächen abgegrenzt sind.
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