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Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE)
Landesrecht Berlin
Titel: Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: VersFG BE
Gliederungs-Nr.: 2180-4
Normtyp: Gesetz

Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE)

Vom 23. Februar 2021 (GVBl. S. 180) (1)

Inhaltsverzeichnis§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Regelungen 
  
Versammlungsfreiheit1
Begriff der öffentlichen Versammlung, Anwendungsbereich2
Schutz- und Gewährleistungsaufgabe, Deeskalationsgebot3
Kooperation4
Veranstaltung einer Versammlung5
Versammlungsleitung6
Rechte der Versammlungsleitung7
Störungsverbot8
Waffen- und Uniformverbot9
Anwendbarkeit des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes10
Anwesenheit der Polizei11
  
Abschnitt 2 
Versammlungen unter freiem Himmel 
  
Anzeige- und Veröffentlichungspflicht12
Erlaubnisfreiheit13
Beschränkungen, Verbot, Auflösung14
Befriedeter Bezirk15
Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen16
Durchsuchung und Identitätsfeststellung17
Bild- und Tonübertragungen und -aufzeichnungen18
Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot19
Privatrechtlich betriebene öffentliche Verkehrsflächen20
  
Abschnitt 3 
Versammlungen in geschlossenen Räumen 
  
Einladung, Ausschluss21
Beschränkungen, Verbot, Auflösung22
Hausrecht23
Durchsuchung und Identitätsfeststellung24
Bild- und Tonübertragungen und -aufzeichnungen25
  
Abschnitt 4 
Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Einziehung, Kosten 
  
Straftaten26
Ordnungswidrigkeiten27
Einziehung28
Kosten29
  
Abschnitt 5 
Datenverarbeitung 
  
Datenverarbeitung durch die zuständige Behörde30
  
Abschnitt 6 
Schlussbestimmungen 
  
Zuständigkeitsregelungen31
Einschränkung von Grundrechten32
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin vom 23. Februar 2021 (GVBl. S. 180)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/VersFG BE,BE - Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin/
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