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Art. 84 BayBO
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Landesrecht Bayern

Achter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Bayerische Bauordnung (BayBO)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayBO
Gliederungs-Nr.: 2132-1-B
Normtyp: Gesetz

Art. 84 BayBO – Inkrafttreten 2)

1Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1962 in Kraft. 2Die Vorschriften über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und von örtlichen Bauvorschriften treten jedoch bereits am 1. August 1962 in Kraft.

2)

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 1. August 1962 (GVBl S. 179, ber. S. 250). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayBO,BY - Bayerische Bauordnung/Art. 83 - 84, Achter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften/
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