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Zitierungen zu § 9 BremEntG,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 10 BremEntG

    Normgeber: Bremen,  Gilt ab: 15.10.1965

    Titel: Enteignungsgesetz für die Freie Hansestadt Bremen Normgeber: Bremen Amtliche Abkürzung: BremEntG Referenz: 214-a-1 § 10 BremEntG Nach den gemäß § 9 aufgehobenen ...