Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/GO LT,SL - Landtagsgeschäftsordnung/§ 61, XI. Abschnitt - Diskontinuität/
Dokument
§ 61 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Landesrecht Saarland
XI. Abschnitt – Diskontinuität
§ 61 GO LT – Diskontinuität
Alle Vorlagen gelten mit Ablauf der Wahlperiode als erledigt. Noch vorliegende Eingaben werden von dem neuen Landtag übernommen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/GO LT,SL - Landtagsgeschäftsordnung/§ 61, XI. Abschnitt - Diskontinuität/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=185974,63
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=185974,63
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.