Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/GO LT,SL - Landtagsgeschäftsordnung/§§ 1 - 9, I. Abschnitt - Abgeordnete/§§ 4 - 9, 2. Titel - Akteneinsicht, Aktenabgabe, Geheimschutz/
Dokument
§ 7 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Landesrecht Saarland
I. Abschnitt – Abgeordnete → 2. Titel – Akteneinsicht, Aktenabgabe, Geheimschutz
§ 7 GO LT – Sinngemäße Geltung
Die Bestimmungen über geheime und vertrauliche Dokumente gelten sinngemäß auch für geheime und vertrauliche Kenntnisse, die auf anderem Wege als durch Aushändigung von Dokumenten erlangt werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/GO LT,SL - Landtagsgeschäftsordnung/§§ 1 - 9, I. Abschnitt - Abgeordnete/§§ 4 - 9, 2. Titel - Akteneinsicht, Aktenabgabe, Geheimschutz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=185974,8
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=185974,8
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.