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/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NGG,NI - Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz/§§ 4 - 6, Zweiter Teil - Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit/
Dokument
§ 4 NGG
Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Landesrecht Niedersachsen
Zweiter Teil – Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit
§ 4 NGG – Familiengerechte Arbeitsgestaltung
Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeiten in der Dienststelle sind, soweit die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben das zulässt, so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NGG,NI - Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz/§§ 4 - 6, Zweiter Teil - Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit/
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