Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/UVPG - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/§§ 47 - 53, Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen/
Dokument
§ 49 UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bundesrecht
Teil 4 – Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
§ 49 UVPG – Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
In der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt die Prüfung der Umweltauswirkungen nur nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden behördlichen Verfahren, das der Zulassungsentscheidung dient, umfasst eine vertiefte Prüfung der in der Raumverträglichkeitsprüfung nur überschlägig geprüften Umweltauswirkungen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/UVPG - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/§§ 47 - 53, Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=139657,82
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=139657,82