Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayAbgG,BY - Bayerisches Abgeordnetengesetz/Art. 41 - 49, Vierter Teil - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag/Art. 42 - 49, 2. Abschnitt - Unvereinbarkeit von Amt und Mandat/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Bayern
- BayAbgG,BY - Bayerisches Abgeordnetengesetz
- Art. 41 - 49, Vierter Teil - Angehörige des öffentlichen Dienstes i...
- Art. 42 - 49, 2. Abschnitt - Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
Aktueller Ordner
- Art. 42 BayAbgG, Unvereinbare Ämter
- Art. 43 BayAbgG, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- Art. 43a BayAbgG (weggefallen)
- Art. 43b BayAbgG (weggefallen)
- Art. 43c BayAbgG (weggefallen)
- Art. 43d BayAbgG (weggefallen)
- Art. 43e BayAbgG (weggefallen)
- Art. 44 BayAbgG, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- Art. 45 BayAbgG, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- Art. 46 BayAbgG, Entlassung
- Art. 47 BayAbgG, Beförderungsverbot
- Art. 48 BayAbgG, Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit
- Art. 49 BayAbgG, Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes