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Zitierungen zu Art. 89 PAG, Ersatzanspruch,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • Art. 90 PAG, Rechtsweg

    Normgeber: Bayern,  Gilt ab: 25.05.2018

    VI. Abschnitt – Entschädigungs-, Erstattungs- und Ersatzansprüche Titel: Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung: PAG Gliederungs ...