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§ 1a AbgGRhPf, Ausübung des Mandats, Verhaltensregeln
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.2017
Zweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...
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§ 2 AbgGRhPf, Schutz der freien Mandatsausübung
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 28.11.2009
Zweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...
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§ 3 AbgGRhPf, Wahlvorbereitungsurlaub
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.08.1978
Zweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...
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§ 4 AbgGRhPf, Berufs- und Betriebszeiten
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.2016
Zweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...
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§ 5 AbgGRhPf, Entschädigung
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 18.05.2021
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
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§ 6 AbgGRhPf, Aufwandsentschädigung
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 18.05.2021
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
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§ 7 AbgGRhPf, Kürzung der Tagegeldpauschale
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.2002
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
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§ 8 AbgGRhPf, Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 18.03.1979
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
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§ 9 AbgGRhPf, Dienstreisen
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.2002
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...