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Anlage 1 AZG
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
Landesrecht Berlin

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: AZG
Gliederungs-Nr.: 2001-1
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 AZG – Allgemeiner Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG)

(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)

Aufgaben der Hauptverwaltung außerhalb der Leitungsaufgaben
(Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung, Aufsicht)

Nr. 1
Allgemeines

(1) Verwaltung der Einrichtungen der Hauptverwaltung einschließlich der Ressourcenverantwortung; Serviceleistungen für die Berliner Verwaltung; finanzielle Förderungen auf Landesebene.

(2) Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf Landesebene.

(3) Verfahrens-, datenschutz- und gebührenrechtliche Entscheidungen, Bußgeldverfahren und Rechtsstreitigkeiten in Aufgaben der Hauptverwaltung; Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die örtliche Zuständigkeit im Verwaltungsverfahren (§ 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 2 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren -).

(4) Festlegungen gemäß dem Abschnitt 3 des E-Government-Gesetzes Berlin; Aufgaben der Durchsetzung und Überwachung der barrierefreien Informations- und Kommunikationstechnik nach dem Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin.

(5) Aus-, Fort- und Weiterbildung auf Landesebene; staatliche Prüfungen, Anerkennungen und Berufserlaubnisse; Bestellung von Sachverständigen.

(6) Verkehr mit den Verfassungsorganen des Bundes und der Länder; Gewährleistung von Betätigungen der Verfassungsorgane des Bundes; Bestellung von Mitgliedern und Beisitzern in Gremien auf Bundes- und Länderebene; Mitgliedschaft und Vertretung Berlins in Organisationen und Einrichtungen auf Landesebene; Anerkennung und Förderung von Einrichtungen, Verbänden und freien Trägern auf Landesebene.

Nr. 2
Rechtswesen; Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts

(1) Ausübung des Gnadenrechts.

(2) Schiedsamtsangelegenheiten mit Ausnahme der Abgrenzung der Schiedsamtsbezirke, der Wahl von Schiedspersonen, der Gebührenabrechnung und der Erstattung der sachlichen Kosten.

(3) Abschluss der Entnazifizierung.

(4) Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch und religiös Verfolgten.

(5) Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus.

(6) Rückerstattung feststellbarer Vermögenswerte.

(7) Soziale Dienste der Justiz (Bewährungshilfe für Erwachsene, Gerichtshilfe), Führungsaufsicht.

Nr. 3
Staatshoheitsangelegenheiten, Verfassungsschutz, Statistik, Wahlen

(1) Grenzangelegenheiten.

(2) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten; Entscheidungen mit Wiedergutmachungsgehalt.

(3) Auswanderungsangelegenheiten mit Ausnahme der Unterstützung mittelloser Auswanderer; Verbindungsstelle zum Zwischenstaatlichen Komitee für Auswanderung.

(4) Auslieferungen.

(5) Aufgaben der zuständigen Verwaltungsbehörde, der Aufsichtsbehörde und der obersten Landesbehörde im Sinne des Personenstandsgesetzes; Standesamt I in Berlin.

(6) Verleihung von Bezirkswappen und des Rechts zur Führung der Wappenfigur durch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen in Siegeln und Amtsschildern; Gestattung der Führung von Hoheitszeichen im Einzelfall und von Abweichungen von den Hoheitszeichenmustern.

(7) Anordnung allgemeiner Beflaggungen.

(8) Verleihung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen des Landes Berlin, mit Ausnahme der Schaffung und Verleihung bezirklicher Ehrenzeichen; staatliche Anerkennung für Rettungstaten mit Ausnahme der öffentlichen Belobigung, der Aushändigung der Rettungsmedaillen, der Erinnerungsmedaillen und der Geldbelohnungen; Vorschläge zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik.

(9) Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung "Stadtältester von Berlin" im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus; Bewilligung von Ehrenversorgung und von Leistungen an Ehrenbürger und Stadtälteste.

(10) Ausstellung von Berechtigungsausweisen nach den §§ 13 ff. der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen.

(11) Genehmigung des Erwerbs von Grundstücken durch ausländische juristische Personen; Genehmigung von Schenkungen und Zuwendungen von Todes wegen an ausländische juristische Personen.

(12) Vereinsangelegenheiten nach den §§ 22, 33 Abs. 2 und § 43 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 5 § 1 Abs. 2, 3 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

(13) Aufsicht über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts.

(14) Beglaubigungen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung, soweit nicht die Bezirksverwaltungen in Anspruch genommen werden; Beglaubigung von Urkunden für den Gebrauch im Ausland.

(15) Verfassungsschutz.

(16) Planung und Durchführung von statistischen Erhebungen mit Ausnahme der Geschäftsstatistiken der Bezirksverwaltungen; Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse von statistischen Erhebungen.

(17) Vorbereitung und Durchführung der allgemeinen Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, soweit nicht durch Rechtsvorschrift den Wahl- oder Abstimmungsleitern, den Wahlausschüssen oder den Bezirken zugewiesen.

Nr. 4
Personalangelegenheiten

(1) Oberste Dienstbehörde und zentrale Arbeitgeberfunktionen; Tarifvertragsangelegenheiten; oberste Verwaltungsbehörde nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften; Aufgaben der Vormerkstelle nach dem Soldatenversorgungsgesetz.

(2) Einzelpersonalangelegenheiten der Bezirksbürgermeister.

(3) Einzelpersonalangelegenheiten der Dienstkräfte der Bezirke:

  1. a)

    Zustimmung zu außer- und übertariflichen Regelungen;

  2. b)

    Zustimmung zu Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern, für die keine Tarifverträge oder sonstige allgemeine Regelungen bestehen;

  3. c)

    Entscheidung über Versetzungen nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung von Berlin;

  4. d)

    Versorgungsbezüge mit Ausnahme der von der Dienstbehörde zu gewährenden Leistungen;

  5. e)

    Entscheidungen über Versorgungszusicherungen sowie Auskünfte über Versorgungsausgleich für Arbeitnehmer.

(4) Beamten- und arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten der Bezirke von grundsätzlicher oder übergeordneter Bedeutung.

(5) Ausbildungsbehörde für den höheren Dienst; zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin.

(6) Gesamtbeschäftigungsquote nach dem Schwerbehindertengesetz.

(7) Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bewertung von Arbeitsgebieten von Beamten bei gleichartigen Arbeitsgebieten in gleichartigen Arbeitsbereichen; Einhaltung der Obergrenzen.

Nr. 5
Haushaltswesen; betriebswirtschaftliche Instrumente; öffentlich-rechtliche Forderungen; offene Vermögensfragen; Lastenausgleich; Verteidigungslasten

(1) Vorgabe von Globalsummen und Grundsätze für die Aufstellung der Entwürfe der Bezirkshaushaltspläne.

(2) Maßnahmen zur Steuerung der Haushalts- und Wirtschaftsführung, soweit Rechtsvorschriften dies vorsehen.

(3) Prüfungsersuchen an den Rechnungshof.

(4) Prüfung der Planungsunterlagen der Bezirke für Baumaßnahmen in Fällen der Überschreitung von Standard- und Gesamtkostenansätzen.

(5) Vorbereitung der Ausgabe der Lohnsteuerkarten durch die Bezirke.

(6) Beitreibung von Abgaben aller Art und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen.

(7) Angelegenheiten Berlins als Abgabenschuldner, soweit Aufgabe der Hauptverwaltung.

(8) Durchführung des Vermögensgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes mit ihren Nebengesetzen.

(9) Verteidigungslasten.

Nr. 6
Vermögen und Schulden

(1) Finanzvermögen mit Ausnahme von nicht auf Liegenschaftsfonds übertragenen Grundstücken; Bildung und Verwaltung von Liegenschaftsfonds einschließlich Bestückung mit Grundstücken.

(2) Dingliche Grundstücksgeschäfte sowie Ausübung des Heimfallrechts gegenüber dem Bund (Reich), einem Sondervermögen des Bundes (Reiches), einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder deren Rechtsnachfolger, den Bundesländern oder einem ausländischen Staat; Entscheidung über dingliche Grundstücksgeschäfte in Erfüllung besonderer Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung und für die Gewerbe- und Industrieansiedlung von gesamtstädtischer Bedeutung; Entscheidung über wesentliche Abweichungen vorn Verkehrswert und den üblichen Vertragsbedingungen bei dinglichen Grundstücksgeschäften; Einwilligung in den Fällen, die nach § 64 der Landeshaushaltsordnung der Einwilligung des Abgeordnetenhauses bedürfen.

(3) Einwilligung bei Enteignungen im Auftrag des Bundes zu den im Enteignungsverfahren zu treffenden Maßnahmen; gerichtliche Nachprüfungsverfahren.

(4) Angelegenheiten nach den Artikeln 134 und 135 des Grundgesetzes, Abgeltung von Wertausgleichsansprüchen nach dem Wertausgleichsgesetz.

(5) Übertragung und Überlassung von Grundstücken innerhalb der Verwaltung mit Ausnahme der innerhalb eines Bezirks bleibenden Fälle.

(6) Aufnahme oder Übernahme von Darlehn und sonstigen Schuldverbindlichkeiten einschließlich der Übernahme von Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und Bestellung anderer Sicherheiten.

(7) Verwaltung der Schulden mit Ausnahme der Verwaltung und Verwertung der Grundpfandrechte und der Sicherungsgrundpfandrechte einschließlich der sich daraus ergebenden Belastungen an Grundstücken, die zum Vermögen des Bezirks gehören.

(8) Anfall von Erbschaften und anderen Vermögen, soweit nicht einem Bezirk zugewendet.

(9) Schlichtung vermögensrechtlicher Streitigkeiten.

(10) Eigenbetriebe der Hauptverwaltung; Beteiligungen der Hauptverwaltung an wirtschaftlichen Unternehmungen.

(11) Aufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz mit Ausnahme der Anmeldung von Ansprüchen, der Ermittlung der anspruchsbegründenden Tatsachen und der Erarbeitung der Antragsunterlagen und Nachweise.

(12) Aufgaben Berlins in gerichtlichen Nachprüfungsverfahren im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorkaufsrechten.

(13) Rechtsstreitigkeiten der Bezirke, sofern von grundsätzlicher oder übergeordneter Bedeutung.

Nr. 7
Wirtschaft; Entwicklungszusammenarbeit Preisbildung

(1) Wirtschaft einschließlich Ernährungs- und Landwirtschaft mit Ausnahme der Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes; Geheimschutz; Geld-, Kredit- und Versicherungswesen; Aufgaben nach dem Börsengesetz.

(2) Zulassung des Abschlusses oder der Übermittlung von Spielverträgen für eine in Berlin nicht zugelassene Lotterie.

(3) Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde und der oberen Flurbereinigungsbehörde nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie der Flurneuordnungsbehörde nach dem Landwirtschaftsgesetz mit Ausnahme der Aufgaben der Siedlungsbehörde nach dem Reichssiedlungsgesetz und dem Bundesvertriebenengesetz.

(4) Fachaufsicht gemäß § 124b Satz 3 der Handwerksordnung für die gemäß § 124b Satz 1 der Handwerksordnung in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf die Handwerkskammer Berlin vom 9. Januar 2007 übertragenen Verfahren; Landeskartellbehörde.

(5) Förderung der Wirtschaft mit Ausnahme der bezirklichen Wirtschaftsförderung.

(6) Aufgaben der obersten Landesbehörde als vorsitzendes Mitglied beim Wirtschaftsprüfungsexamen und bei der Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer nach der Wirtschaftsprüferordnung.

(7) Mess- und Eichwesen; Materialprüfung.

(8) Aufgaben der Energieaufsichtsbehörde; Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz; Aufgaben der Regulierungsbehörde für Fernwärme nach dem Berliner Energiewendegesetz; Ausübung der Befugnisse nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz.

(9) Bewirtschaftungs- und Lenkungsmaßnahmen nach dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz, dem Energiesicherungsgesetz, dem Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz mit Ausnahme

  1. a)

    der Erteilung von Bezugsscheinen und Versorgungskarten an Privatpersonen nach dem Wirtschaftssicherstellungsrecht;

  2. b)

    der Bewilligungen und Bescheinigungen von Bezugsrechten sowie Referenzmengen von leichtem Heizöl nach dem Energiesicherungsrecht;

  3. c)

    der Errichtung von Ernährungsämtern sowie der Zuteilung und Ausgabe von Verbraucherkarten und Bezugs- und Berechtigungsscheinen sowie der Einrichtung von Kartenausgabestellen nach dem Ernährungssicherstellungs- und Ernährungsvorsorgerecht.

(10) Entwicklungszusammenarbeit auf Landesebene.

(11) Preisprüfung für öffentliche Aufträge; Krankenhauspflegesätze.

(12) Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners nach dem Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin.

(13) Aufgaben als IMI-Koordinatorin und als Verbindungsstelle des Landes Berlin nach den §§ 1 und 2 des Binnenmarktinformationsgesetzes.

(14) Geschäftsstelle der Vergabekammer des Landes Berlin, Dienstaufsicht über die Mitglieder der Vergabekammer.

(15) Aufgaben der zentralen Kontrollgruppe gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, Verzeichnis ungeeigneter Bewerber und Bieter bei öffentlichen Aufträgen.

Nr. 8
Raumordnung; städtebauliche Planung und ihre Durchführung; Enteignung; Geoinformation

(1) Raumordnung und Landesplanung.

(2) Flächennutzungsplan; Bebauungsplanverfahren, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Veränderungssperren für Gebiete von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung (einschließlich der Hauptstadtplanung) oder für Industrie- und Gewerbeansiedlung von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung, Bebauungsplanverfahren für die Verwirklichung von Erfordernissen der Verfassungsorgane des Bundes zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

(3) Weitere Aufgaben nach dem Baugesetzbuch:

  1. a)

    Umlegungen und vereinfachte Umlegungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die von der Hauptverwaltung aufgestellt, geändert oder ergänzt worden sind; vereinfachte Umlegungen im Bereich von Grundstücken, die den Verfassungsorganen des Bundes zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dienen oder dazu bestimmt sind;

  2. b)

    Entschädigungen, soweit Aufgaben der Hauptverwaltung betroffen sind; Festsetzung von Geldentschädigungen in Planungsschadenangelegenheiten;

  3. c)

    Aufgaben des Besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuchs, die das Ausführungsgesetz der Hauptverwaltung zuweist; Verträge nach § 157 des Baugesetzbuchs, soweit zur städtebaulichen oder finanziellen Gesamtsteuerung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen erforderlich; Finanzierung der der Hauptverwaltung zugewiesenen Aufgaben mit Ausnahme der Maßnahmen nach § 147 Satz 1 Nr. 2 bis 5 des Baugesetzbuchs; Förderung von Baumaßnahmen nach § 148 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 des Baugesetzbuchs; Erhaltungsverordnungen in Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung;

  4. d)

    vorhabenbezogene Bebauungspläne zur Verwirklichung von Erfordernissen der Verfassungsorgane des Bundes zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben;

  5. e)

    städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung sowie in Entwicklungs- und Anpassungsgebieten;

  6. f)

    Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde, der zuständigen Landesbehörde, der nach Landesrecht zuständigen Behörde und der obersten Landesbehörde;

  7. g)

    Erstellung und Weiterentwicklung eines Baulandkatasters für Berlin.

(4) Städtebauliche Wettbewerbe und Bauwettbewerbe für Flächen von besonderer städtebaulicher Bedeutung.

(5) Bauträger- und Investorenwettbewerbe für landeseigene Grundstücke von besonderer städtebaulicher und finanzieller Bedeutung.

(6) Enteignungsbehörde; Behörde nach § 9 Satz 2 des Wertausgleichsgesetzes; Behörde nach § 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm; Behörde nach §§ 17, 24 Absatz 2 des Schutzbereichgesetzes.

(7) Führung und Bereitstellung eines einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezugs mit dem Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung und dem Amtlichen Festpunkt-Informationssystem; Erfassung und Darstellung der Erdoberfläche im Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem; Bereitstellung der technischen Verfahren zur einheitlichen Führung des Liegenschaftskataster und zu Auskünften hieraus; Koordinierung und Bereitstellung der Geodateninfrastruktur Berlin (GDIBE) über das Geoportal Berlin; Abgabe von Liegenschaftskatasterangaben, wenn das Gebiet mehrerer Bezirke betroffen ist; Erteilung von Erlaubnissen zum Abruf von Liegenschaftskatasterangaben.

(8) Belange der Wertermittlung in Erfüllung besonderer Aufgaben mit gesamtstädtischer Bedeutung auf besondere Anforderung der Senatsverwaltung für Finanzen; Vermessungen für den Verkehrswegebau der Hauptverwaltung.

(9) Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte; Bestellung von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren; Aufsicht über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Nr. 9
Bauwirtschaft; Wohnen, Wohnungswirtschaft

(1) Führung des Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses des Landes Berlin; Vergabeprüfstelle für Bau- und Dienstleistungsaufträge nach § 57b des Haushaltsgrundsätzegesetzes.

(2) Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden mit Ausnahme der Entscheidung über bezirkliche Förderungsränge.

(3) Landesweite Verträge zur Wohnungsbindung.

(4) Fachaufsicht und Genehmigung des Wirtschaftsplans für das "Sondervermögen Wohnraumförderfonds Berlin".

(5) Nachprüfungsstelle gemäß § 21 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A - Abschnitt 1.

(6) Erstellung und Anerkennung der Berliner Mietspiegel.

Nr. 10
Hoch- und Tiefbau; Wasserwirtschaft; Verkehr

(1) Bauten und Unterhaltungsmaßnahmen für Polizei, Feuerwehr, Justiz, Theater und Museen; Bauherreneigenschaft und Haushaltsmittel für alle Bauten der Hauptverwaltung.

(2) Aufgaben der Hauptverwaltung nach den §§ 22 bis 22b des Berliner Straßengesetzes; Planungsvorgaben für Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen sowie für Straßen innerhalb des zentralen Bereichs, in dem sich die Parlaments- und Regierungseinrichtungen des Bundes befinden (der zentrale Bereich wird umgrenzt durch die Invalidenstraße, Brunnenstraße, Rosenthaler Platz, Torstraße, Mollstraße, Platz der Vereinten Nationen, Lichtenberger Straße, Holzmarktstraße, Brückenstraße, Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Oranienstraße, Rudi-Dutschke-Straße, Kochstraße, Wilhelmstraße, Anhalter Straße, Askanischer Platz, Schöneberger Straße, Schöneberger Ufer, Lützowufer, Lützowplatz, Klingelhöferstraße, Hofjägerallee, Großer Stern, Spreeweg, Paulstraße, Alt-Moabit unter Einbeziehung der genannten Straßen und Plätze); Planung und Bau vorgenannter Straßen sowie der Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen, soweit es sich um einen Neubau, eine grundhafte Erneuerung des gesamten Querschnitts eines zusammenhängenden Streckenabschnittes (mindestens zwischen zwei Knotenpunkten) oder eine sonstige wesentliche Änderung handelt ; Planungsvorgaben für Straßen im Zuge von Straßenbahnlinien.

(3) Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Fahrradabstellanlagen

  1. a)

    mit berlinweitem Buchungs- und Zugangssystem;

  2. b)

    an Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs, soweit für die Fahrradabstellanlagen ein Einzelstandssicherheitsnachweis erforderlich ist;

  3. c)

    auf Flächen der Deutsche Bahn AG.

(4) Planungsvorgaben für Straßen in Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung sowie Straßen für Industrie- und Gewerbeansiedlungen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung; Planungsvorgaben für Hauptverkehrsstraßen mit vorwiegend überbezirklicher Funktion und andere Straßen von besonderer Bedeutung.

(5) Verkehrslenkungsanlagen; Lichtzeichenanlagen, soweit sie in Verkehrsleitsysteme oder Zentralsteuerungen eingebunden werden oder sich auf Verkehrsflächen von gesamtstädtischer oder überbezirklicher Bedeutung befinden, einschließlich der Planung straßenbaulicher Veränderungen im Zusammenhang mit dem Bau dieser Lichtzeichenanlagen.

(6) Ingenieurbauwerke, die zu öffentlichen Straßen nach dem Berliner Straßengesetz oder zu Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz gehören (Brücken und Durchlässe ab 2 Meter lichter Weite, Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke ab 1,50 Meter sichtbarer Höhe, Lärmschutzbauwerke ab 2 Meter sichtbarer Höhe und sonstige Ingenieurbauwerke, für die ein Einzelstandsicherheitsnachweis erforderlich ist) ; keine Ingenieurbauwerke in diesem Sinn sind bauliche Anlagen, die nach der Bauordnung für Berlin errichtet worden sind, Rohr- und Peitschenmasten, Entwässerungsanlagen, Steilwälle, Erdbauwerke, Gabionen sowie die Fahrbahn- und Gehbahnbeläge, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Abdichtung des Ingenieurbauwerks stehen.

(7) Anordnung und Auswertung von Versuchen und Untersuchungen neuer Baustoffe und Bauarten bei Straßenbauten und deren Einführung; Durchführung von Versuchen grundsätzlicher Bedeutung.

(8) Aufgaben der kommunalen Aufsichtsbehörde nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz.

(9) Straßenaufsicht bei Baumaßnahmen und über Bauten und Anlagen der Hauptverwaltung nach Absatz 3, 6 und 7; Erlaubnis von Sondernutzungen für das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können; allgemeine Zulassung von Sondernutzungen, die bezirksübergreifend einheitlich ausgeübt werden; Informations- und Koordinierungsaufgaben bei Baumaßnahmen im übergeordneten Straßennetz nach § 11 Absatz 3 des Berliner Straßengesetzes; Bereitstellung, Koordinierung und Weiterentwicklung eines technisch unterstützten Informationssystems für Verkehrsmanagement und Verkehrsorganisation mit gesamtstädtischer Bedeutung.

(10) Schifffahrt auf Landeswasserstraßen sowie dortige Häfen, Luftverkehr einschließlich Luftsicherheit, Magnetschwebebahnen, Seilbahnen, Eisenbahnen einschließlich S-Bahnen und Straßenbahnen einschließlich U-Bahnen sowie die Entscheidung über die Benutzung der öffentlichen Straßen durch Bahnen.

(11) Gewässer erster und fließende Gewässer zweiter Ordnung einschließlich Uferanlagen, Häfen, Umschlags- und Liegestellen mit Ausnahme der Sportbootsstege, Landesbrunnen.

(12) Kreuzungsrechtliche Vereinbarungen für Kreuzungen von Verkehrswegen.

(13) Verkehrsuntersuchungen einschließlich Verkehrszählungen.

(14) Öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und -einrichtungen.

(15) Planung und Bau von übergeordneten, insbesondere touristischen oder dem überbezirklichen Verkehr dienenden selbständigen Geh- und Radwegen sowie von Radschnellverbindungen; bei selbstständigen Radschnellverbindungen auch deren Unterhaltung.

(16) Touristische Wegweiser und Informationsstelen, soweit sich diese auf durch die touristischen Wegweiser ausgewiesene Objekte beziehen ; Fahrradwegweisung der Radfernwege, des Fahrradroutenhauptnetzes, der Radschnellverbindungen und des Ergänzungsnetzes.

Nr. 11
Umweltschutz und Naturschutz, Grünanlagen, Forsten, Kleingärten, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bodenschutz, Krematorien, Tierschutz

(1) Stadtpolitisch herausragende Projekte der Freiraumgestaltung.

(2) Landschaftsprogramm; Landschaftsplanverfahren einschließlich Veränderungsverbote für Gebiete von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung.

(3) Anerkennung von Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes.

(4) Durchführung der Wassergesetze, der Abwasserabgabengesetze, des Wasserverbandsgesetzes und des Lagerstättengesetzes.

5) Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes.

(6) Aufgaben des Landesforstamts.

(7) Angelegenheiten nach dem Gräbergesetz, nach Artikel 18 des deutsch-sowjetischen Vertrages über die Erhaltung der sowjetischen Gedenkstätten und Kriegsgräber sowie nach den sonstigen internationalen Kriegsgräberabkommen mit Ausnahme der Unterhaltung und Pflege der Gräber nach dem Gräbergesetz auf landeseigenen Friedhöfen.

(8) Forst, Jagd, Fischerei.

(9) Denkmalerfassung und Denkmalliste; Erhalt von Denkmalen herausragender Bedeutung.

(10) Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, des Berliner Bodenschutzgesetzes sowie der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen.

(11) Angelegenheiten der Krematorien.

(12) Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006.

(13) Durchführung des Berliner Energiewendegesetzes, soweit danach nicht die Bezirke zuständig sind.

(14) Anerkennung von Tierschutzorganisationen nach dem Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz.

Nr. 12
Arbeitsmarktfragen, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen; Berufsbildung, Ausbildungsförderung

(1) Angelegenheiten des Arbeitsmarktes und der Arbeitsförderung; arbeitsmarktpolitische Angelegenheiten des Landes Berlin im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch; Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, Schlichtungswesen.

(2) Aufgaben der zuständigen Senatsverwaltung und obersten Landesbehörde nach dem Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch; arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Angelegenheiten des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch; Erklärung der Verbindlichkeit der Abstimmungen und Vereinbarungen im Kooperationsausschuss für die gemeinsamen Einrichtungen im Land Berlin im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen.

(3) Berufliche Bildung, Aufgaben der zuständigen Behörde und der obersten Landesbehörde nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und der Handwerksordnung; Anerkennung von Bildungsveranstaltungen.

(4) Aufgaben der zuständigen Senatsverwaltung und obersten Landesbehörde für Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Aufgaben nach § 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

(5) Aufgaben des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister nach dem Gesetz über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

Nr. 13
Gesundheitswesen

(1) Einbringung von Krankenhausbetrieben des Landes Berlin in eine private Rechtsform, Beteiligung des Landes Berlin an Krankenhausbetrieben in privater Rechtsform, Krankenhausplan, Programme zur Durchführung des Krankenhausbaues.

(2) Rettungsdienst einschließlich Krankentransport, Melde- und Aufnahmeverfahren sowie Bettenvermittlung; Noteinweisungen in Zeiten erhöhter Inanspruchnahme.

(3) Vereinbarungen mit Tierkörperbeseitigungsanstalten im Rahmen der Beseitigungspflicht.

(4) Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin, Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

(5) Arbeitsmedizin.

(6) Aufgaben der obersten Landesgesundheitsbehörde, der Landesveterinärbehörden sowie der Landesregierung nach Seuchenrecht; amts- und vertrauensärztliche Untersuchungen und Begutachtungen mit Ausnahme von amts- und vertrauensärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen im Rahmen des Achten Buches, des Neunten Buches, des Elften Buches und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, der Schuleingangsuntersuchungen und der Untersuchungen nach dem Kindertagesförderungsgesetz.

(7) Sicherstellung überbezirklicher Versorgungsangebote für besondere Patientengruppen; Versorgung der psychisch kranken Rechtsbrecher im Maßregelvollzug.

(8) Aufgaben der Landesärzte nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch.

(9) Grundsatzangelegenheiten der Leistungen des kommunalen Trägers nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen des Verantwortungsbereichs der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung.

(10) Durchführung des Transfusionsgesetzes.

(11) Durchführung des Transplantationsgesetzes.

(12) Sicherstellung der klinischen Krebsregistrierung nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.

(13) Aufgaben des Landes nach den §§ 26 bis 36 des Pflegeberufegesetzes mit Ausnahme des § 36 Absatz 5 des Pflegeberufegesetzes.

Nr. 14
Sozialwesen; Pflegewesen

(1) Allgemeine Angelegenheiten

  1. a)

    des Trägers der Eingliederungshilfe, insbesondere die Festlegung der Standards des Gesamtplanverfahrens, soweit nicht durch Nummer 15 etwas anderes bestimmt ist und

  2. b)

    des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe.

(1a) Leistungen für Leistungsberechtigte, die Leistungen des Trägers der Sozialhilfe nach dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe außerhalb des Landes Berlin erhalten und Leistungen in Form der Persönlichen Assistenz für Menschen mit schwerer Körperbehinderung mit besonderem Pflegebedarf und besonderem Unterstützungsbedarf.

(2) Festsetzung der Zahl der Ausbildungsplätze für Sozialarbeiter-Praktikanten in Zusammenarbeit mit den Bezirken.

(3) Landespflegeplanung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung); Programme zur Durchführung des Baus von Pflegeeinrichtungen.

(4) Vereinbarungen über Leistungen an

  1. a)

    Leistungsberechtigte betreffend Verhandlungen und Abschluss von Rahmenverträgen auf Landesebene und deren Umsetzung nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, soweit nicht durch Nummer 15 etwas anderes bestimmt ist und

  2. b)

    Hilfebedürftige betreffend Verhandlungen und Abschluss von Rahmenverträgen auf Landesebene nach § 80 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und deren Umsetzung einschließlich der Verträge nach § 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

(5) Feststellung der Behinderung und ihres Grades nach dem Dritten Teil des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schwerbehindertenrecht) sowie Erteilung von Ausweisen.

(6) Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Dritten Teil des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schwerbehindertenrecht).

(7) Versorgung und Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.

(8) Leistungen nach dem Unterstützungsabschlussgesetz.

(9) Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz; Zulassung von Ausnahmen nach § 54a des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes.

(10) Häftlingshilfemaßnahmen nach §§ 9a bis 9c, 10 Abs. 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes; Härteausgleich nach § 12 des Häftlingshilfegesetzes.

(11) Landesflüchtlingsverwaltung; Erstaufnahme von Spätaussiedlern sowie deren Ehegatten und Abkömmlingen gemäß § 8 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes, insbesondere durch Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

(12) Gewährung von Kapitalentschädigung nach §§ 17, 19 und 25 Abs. 2 sowie Erstattung von Leistungen nach § 6 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes; Aufgaben der Rehabilitierungsbehörde nach § 12 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und § 17 des Beruflichen Rebabilitierungsgesetzes.

(13) Anerkennung von Betreuungsvereinen nach §§ 1908 f. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(14) Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe von ethnischen Minderheiten und Zugewanderten auf Landesebene.

(15) Rückkehrhilfe für einkommensschwache ausländische Arbeitnehmer und ehemalige Asylbewerber; Beratung sowie Hilfen zur freiwilligen Rückkehr und Weiterwanderung von in Berlin aufenthältlichen volljährigen Ausländerinnen und Ausländern und Familienangehörigen nach den bundesweit aufgelegten humanitären Hilfsprogrammen der International Organization for Migration (IOM).

(16) Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, durch Verträge mit Dritten; Leistungen an den Personenkreis nach den §§ 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der Erstversorgung; Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber; Leistungen an ehemalige Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags während einer Übergangszeit; Leistungen an Ausländerinnen und Ausländer, die nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes zu verteilen sind, bis zur Umsetzung der Verteilentscheidung; Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Personen, die sich in Abschiebungshaft befinden; Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Opfer der in § 25 Absatz 4a und 4b des Aufenthaltsgesetzes genannten Straftaten während der Ausreisefrist nach § 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sowie gegebenenfalls an die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kinder.

(17) Beratungsstelle für jüdische Zuwanderer, sowie deren Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, soweit erforderlich.

(18) Unterhaltssicherungsgesetz mit Ausnahme der Einzelleistungen.

(19) Angelegenheiten des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung); Aufgaben nach § 82 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch.

(20) Grundsatzangelegenheiten der Leistungen des kommunalen Trägers nach § 22, § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 27 Absatz 3 und § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen des Verantwortungsbereichs der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung; sozialpolitische Angelegenheiten im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

(21) Ärztliche Begutachtung für Entscheidungen nach dem Landespflegegeldgesetz.

(22) Sozialversicherung; Wahrnehmung der Aufgaben der obersten Verwaltungsbehörde und des Versicherungsamtes.

(23) Aufgaben der obersten Landesbehörde in Angelegenheiten des Trägers der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

(24) Aufgaben nach § 10 Absatz 4, § 13 und § 14 des Landesantidiskriminierungsgesetzes.

Nr. 15
Familienförderung; Jugendhilfe; Sport

(1) Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde und des Landesjugendamtes nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz, dem Kindertagesförderungsgesetz und dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz.

(1a) Allgemeine Angelegenheiten des Trägers der Eingliederungshilfe, soweit die Eingliederungshilfe für

  1. 1.

    Minderjährige und

  2. 2.

    junge Volljährige, die außerdem Leistungen nach § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erhalten,

betroffen ist und Vereinbarungen über Leistungen der Eingliederungshilfe an Minderjährige betreffend Verhandlungen und Abschluss von Rahmenverträgen auf Landesebene und deren Umsetzung nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

(2) Festsetzung der Zahl der Praktikantenplätze sozialpädagogischer Ausbildungsgänge in Zusammenarbeit mit den Bezirken.

(3) Familienförderung, soweit nach Absatz 1 Aufgabe der obersten Landesjugendbehörde, und Zentrale Vormundschafts- und Unterhaltsvorschusskasse (ZVK/UVK).

(4) Bestimmung von Stellplätzen zur vorübergehenden Nutzung für Wohnwagen durchreisender Sinti und Roma.

(5) Olympia-Stadion, Sportforum Hohenschönhausen, Sportanlage Paul-Heyse-Straße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion, Max-Schmeling-Halle, Velodrom.

(6) Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende.

(7) Rechenzentrum zur Betreuung der IT-Fachverfahren der Berliner Jugendämter.

(8) Sportmedizinische Angelegenheiten.

(9) Grundsatzangelegenheiten der Leistungen des kommunalen Trägers nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen des Verantwortungsbereichs der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung.

(10) Fachliche und rechtliche Vorgaben der Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes, soweit nicht ein Aufgabenbereich des Schulwesens vorliegt.

Nr. 16
Schulen, Volkshochschulen

(1) Schulaufsicht; Genehmigung von Betreuungsangeboten, die von Trägern der freien Jugendhilfe im Rahmen der ergänzenden Betreuung an Schulen erbracht werden; Festsetzung und Verteilung der für diese Betreuungsangebote zur Verfügung stehenden Mittel auf die Bezirke einschließlich der Mittel für die Kosten, die in der Zeit der verlässlichen Halbtagsgrundschule für außerunterrichtliche Betreuung und Förderung durch Träger der freien Jugendhilfe entstehen; fachliche und rechtliche Vorgaben der Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes im Bereich Schule, Bewirtschaftung der für ergänzende Lernförderung (im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen) erforderlichen Mittel für öffentliche Schulen; innere Schulangelegenheiten; Befreiung von der Schulpflicht; Entscheidung über Aufnahme von Schülern in die gymnasiale Oberstufe bei Wechsel von anderen Schularten, anderen Bundesländern, aus dem Ausland oder nach Unterbrechung des Schulbesuchs; Entscheidung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei Überschreitung der Aufnahmekapazität und nach § 37 Abs. 3 Satz 4 des Schulgesetzes.

(2) Berufliche Schulen, Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik, Schulfarm Insel Scharfenberg, Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, Abendgymnasium Prenzlauer Berg, Eliteschulen des Sports, Französisches Gymnasium (Collège Français), John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische-Schule) sowie Staatliche Internationale Schulen.

(3) Schulorganisation, Schulpraktische Seminare, Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren, Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen Berlin, Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer Berlin, Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal, ausgenommen Hausmeisterinnen und Hausmeister an nicht zentral verwalteten Schulen.

(4) Durchführung der schulgesetzlichen Regelungen über die Schulen in freier Trägerschaft mit Ausnahme der Zuwendungen nach § 101 Abs. 8 des Schulgesetzes; Finanzierung der Betreuungsangebote im Rahmen der ergänzenden Betreuung an Schulen in freier Trägerschaft und der Kosten, die in der Zeit der verlässlichen Halbtagsgrundschule für außerunterrichtliche Betreuung und Förderung entstehen.

(5) Schulaufsicht über die Lehrgänge an Volkshochschulen nach § 40 Abs. 1 des Schulgesetzes; Auftrag zur Abnahme von Prüfungen durch Volkshochschulen sowie Festlegungen der Prüfungsanforderungen.

(6) Qualitative Weiterentwicklung von Schule; örtliche Aufgabe der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte; Stadtmedienstelle; Lernwerkstatt.

(7) Rahmenvereinbarungen über Leistungen von Trägern der freien Jugendhilfe im Zusammenhang mit der ergänzenden Betreuung an Schulen und die Finanzierung der Kosten, die in der Zeit der verlässlichen Halbtagsgrundschule für außerunterrichtliche Betreuung und Förderung durch Träger der freien Jugendhilfe entstehen.

(8) Rechenzentrum zur Betreuung der IT-Fachverfahren für das Berliner Schulwesen, soweit diese Aufgabe nicht vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin wahrgenommen wird; Vorgaben für eine einheitliche IT-Ausstattung und die technische Anbindung der Schulen und bezirklichen Schulämter an zentrale IT-Fachverfahren für das Berliner Schulwesen.

(9) Qualitative Weiterentwicklung von Erwachsenenbildung.

Nr. 17
Wissenschaft, Forschung; Kunst und Kultur; kirchliche Angelegenheiten

(1) Wissenschaft und Forschung.

(2) Grundsatzangelegenheiten des Bibliotheks- und Archivwesens, Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Landesarchiv Berlin.

(3) Landesangelegenheiten der Kunst, der Theater, der Orchester, des Films und der Museen.

(4) Schutz und Rückgabe beweglicher Kulturgüter.

(5) Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einschließlich der Genehmigung von Abgabebeschlüssen.



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