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- Gesetze des Bundes und der Länder
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- BauSparkG - Bausparkassengesetz
Aktueller Ordner
- Gesetz über Bausparkassen (Bausparkassengesetz - BauSparkG) Bundesrecht
- § 1 BauSparkG, Begriffsbestimmungen
- § 2 BauSparkG, Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform
- § 2a BauSparkG, Unwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung
- § 3 BauSparkG, Aufsicht
- § 4 BauSparkG, Zulässige Geschäfte
- § 5 BauSparkG, Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
- § 6 BauSparkG, Zweckbindung
- § 6a BauSparkG, Vorgaben für Zuteilungsmassen
- § 7 BauSparkG, Sicherung der Forderungen aus Darlehen
- § 8 BauSparkG, Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle
- § 9 BauSparkG, Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für B...
- § 10 BauSparkG, Erlass von Rechtsverordnungen
- § 11 BauSparkG, Abberufung von Geschäftsleitern
- § 12 BauSparkG, Vertrauensmann
- § 13 BauSparkG, Besondere Pflichten des Prüfers
- § 14 BauSparkG, Bestandsübertragung
- § 15 BauSparkG, Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung
- § 16 BauSparkG, Einstellung des Geschäftsbetriebs
- § 17 BauSparkG, Bezeichnung "Bausparkasse"
- § 18 BauSparkG, Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbstständige Bausparkassen
- § 19 BauSparkG, Überleitungsbestimmungen
- § 20 BauSparkG
- § 21 BauSparkG