Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 24 BremAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
Landesrecht Bremen

Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften

Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: BremAbgG,HB
Gliederungs-Nr.: 1100-a-3
Normtyp: Gesetz

§ 24 BremAbgG

(weggefallen)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremAbgG,HB - Bremisches Abgeordnetengesetz/§§ 5 - 26, Dritter Teil - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung/§§ 24 - 26, 5. Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.