NRW-Justiz:  Gesetze des Bundes und der Länder

Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) 
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) 
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NDSG
Gliederungs-Nr.: 20600
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)  *)

Vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66 - VORIS 20600 -)  (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9)

Inhaltsübersicht  (2) §§
  
Erster Teil  
Ergänzende Vorschriften für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679  
  
Erstes Kapitel  
Allgemeines  
  
Regelungsgegenstand und Anwendungsbereich 1
Erweiterte Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung 2
  
Zweites Kapitel  
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung  
  
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten 3
Hinweis bei Datenerhebung bei anderen Personen 4
Übermittlung personenbezogener Daten 5
Zweckbindung, Zweckänderung 6
Automatisierte Verfahren und gemeinsame Dateisysteme 7
  
Drittes Kapitel  
Rechte der betroffenen Person  
  
Beschränkung der Informationspflicht nach Artikel 13 Abs. 1 bis 3 und Artikel 14 Abs. 1, 2 und 4 der Datenschutz-Grundverordnung 8
Beschränkung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung 9
Beschränkung der Benachrichtigungspflicht nach Artikel 34 der Datenschutz-Grundverordnung 10
Dokumentationspflicht bei der Beschränkung von Rechten der betroffenen Person 11
  
Viertes Kapitel  
Besonderer Datenschutz  
  
Verarbeitung personenbezogener Daten bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen 12
Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken 13
Videoüberwachung 14
Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen 15
Begnadigungsverfahren 16
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten 17
  
Fünftes Kapitel  
Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz  
  
Aufsichtsbehörde, Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz 18
Aufgaben der Aufsichtsbehörde 19
Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Mitwirkung 20
Zuständigkeiten und Befugnisse für das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz 20a
Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht 21
Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung außerhalb des Anwendungsbereichs der Vorschriften dieses Teils 22
  
Zweiter Teil  
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680  
  
Erstes Kapitel  
Anwendungsbereich und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten  
  
Anwendungsbereich 23
Begriffsbestimmungen 24
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten 25
Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen 26
Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen 27
Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung 28
Automatisierte Entscheidungsfindung 29
Datenübermittlung außerhalb des öffentlichen Bereichs 30
Automatisiertes Abrufverfahren 31
Gewährleistung des Datenschutzes bei Übermittlungen oder sonstiger Bereitstellung 32
Einwilligung 33
  
Zweites Kapitel  
Technische und organisatorische Pflichten des Verantwortlichen und Auftragsverarbeiters  
  
Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit 34
Anforderungen bei der automatisierten Datenverarbeitung, Protokollierung 35
Datengeheimnis 36
Verarbeitung auf Weisung 37
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 38
Datenschutz-Folgenabschätzung 39
Vorherige Anhörung der Aufsichtsbehörde 40
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde 41
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person 42
Vertrauliche Meldung von Verstößen 43
Gemeinsam Verantwortliche 44
Auftragsverarbeitung 45
  
Drittes Kapitel  
Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen  
  
Allgemeine Voraussetzungen 46
Datenübermittlung bei geeigneten Garantien 47
Ausnahmen für eine Datenübermittlung ohne geeignete Garantien 48
Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittländern 49
  
Viertes Kapitel  
Rechte der betroffenen Personen  
  
Allgemeine Informationen 50
Auskunft 51
Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung 52
Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person 53
Schadensersatz 54
Anrufung der Aufsichtsbehörde 55
Rechtsschutz bei Untätigkeit der Aufsichtsbehörde 56
  
Fünftes Kapitel  
Aufsichtsbehörde und Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen  
  
Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde 57
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen 58
  
Dritter Teil  
Schlussvorschriften  
  
Ordnungswidrigkeiten 59
Straftaten 60
Übergangsvorschrift 61
*)

Die Vorschriften des Zweiten und des Dritten Teils dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. EU Nr. L 119 S. 89).

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Datenschutzrechts vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.


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