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Aktueller Ordner
- Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ...
- § 1 RHmV, Höchstmengen für Lebensmittel
- § 2 RHmV, Zusammengesetzte und weiterverarbeitete Lebensmittel
- § 3 RHmV, Lebensmittel mit überhöhten Rückständen
- § 3a RHmV, Ausnahmen
- § 3b RHmV, Kenntlichmachung
- § 4 RHmV, Probenahme und Analysemethoden
- § 5 RHmV, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 6 RHmV, In-Kraft-Treten, Übergangsvorschriften
- Anhang