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  • § 13 AbgG, Fahrkostenerstattung

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern ...

  • § 14 AbgG, Reisen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern ...

  • § 15 AbgG, Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 2 – Aufwandsentschädigung Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern ...

  • § 16 AbgG, Übergangsgeld

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 16a AbgG, Übergangsregelung zum Übergangsgeld

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 16.10.2006

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 17 AbgG, Anspruch auf Altersentschädigung

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 01.11.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 17a AbgG, Übergangsregelung zum Anspruch auf Altersentschädigung

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 04.10.2011

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 18 AbgG, Höhe der Altersentschädigung

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 18a AbgG, Übergangsregelungen zur Höhe der Altersentschädigung

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...