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- §§ 80 - 86, Teil 3 - Beschädigtenversorgung
- §§ 80 - 84, Abschnitt 1 - Versorgung beschädigter Soldaten nach Bee...
Aktueller Ordner
- § 80 SVG, Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung
- § 81 SVG, Wehrdienstbeschädigung
- § 81a SVG, Versorgung bei Schädigungen während einer Beurlaubung
- § 81b SVG, Versorgung bei Schädigungen während der Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesver...
- § 81c SVG, Versorgung bei Schädigungen während besonderer Verwendungen nach § 63c
- § 81d SVG, Versorgung bei Schädigungen während Verschleppungen oder Gefangenschaft
- § 81e SVG, Versorgung bei rechtswidrigen tätlichen Angriffen im Ausland
- § 81f SVG, Versorgung bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- § 82 SVG, Heilbehandlung in besonderen Fällen
- § 83 SVG, Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen, Beginn der Versorgung
- § 83a SVG, Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber
- § 84 SVG, Zusammentreffen von Ansprüchen