Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GBO - Grundbuchordnung/§§ 116 - 125, Sechster Abschnitt - Anlegung von Grundbuchblättern/
Dokument
§ 125 GBO
Grundbuchordnung
Grundbuchordnung
Bundesrecht
Sechster Abschnitt – Anlegung von Grundbuchblättern
§ 125 GBO – Beschwerde
1Die Beschwerde gegen die Anlegung des Grundbuchblatts ist unzulässig. 2Im Wege der Beschwerde kann jedoch verlangt werden, dass das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 einen Widerspruch einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GBO - Grundbuchordnung/§§ 116 - 125, Sechster Abschnitt - Anlegung von Grundbuchblättern/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140067,135
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140067,135
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.