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- Gesetze des Bundes und der Länder
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- JAG,SH - Juristenausbildungsgesetz
Aktueller Ordner
- Gesetz über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Juristenausbi...
- § 1 JAG, Ausbildungsverlauf und Ausbildungsziel
- § 2 JAG, Regelstudienzeit
- § 3 JAG, Bewertung von Prüfungsleistungen
- § 4 JAG, Prüferinnen und Prüfer in der ersten Prüfung
- § 5 JAG, Zuständigkeit für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
- § 6 JAG, Schwerpunktbereichsstudium
- § 7 JAG, Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
- § 8 JAG, Eintritt in den Vorbereitungsdienst
- § 8a JAG, Vorbereitungsdienst in Teilzeit
- § 9 JAG, Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
- § 10 JAG, Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 11 JAG, Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst
- § 12 JAG, Anrechnung auf das Universitätsstudium
- § 13 JAG, Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst
- § 14 JAG, Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung über die staatliche Pflichtfachprüfung und den...
- § 15 JAG (weggefallen)
- § 16 JAG, In- und Außer-Kraft-Treten