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Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremGebBeitrG
Gliederungs-Nr.: 203-b-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG)

Vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 434)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
1. Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich des Gesetzes1
Ausnahmen vom Geltungsbereich2
Rechtsgrundlagen3
  
2. Abschnitt  
Vorschriften über Kosten  
  
Verwaltungsgebühren4
Gebührenberechnung5
Sachliche Gebührenfreiheit6
Persönliche Gebührenfreiheit7
Verwaltungsgebühr in Rechtsbehelfsverfahren8
Gebühren in besonderen Fällen9
Schuldhaft verursachte Kosten10
Auslagen11
Benutzungsgebühren12
Kostenersatz für Anschlusskanäle12a
Kostenschuldner13
Entstehung der Kostenschuld14
Fälligkeit der Kostenschuld15
Vorauszahlungen16
Verfahrensvorschriften16a
  
3. Abschnitt  
Vorschriften über Beiträge  
  
Beiträge17
Entstehung der Beitragspflicht18
Fälligkeit des Beitrages19
Vorausleistung von Beiträgen20
Sicherung von Beitragsforderungen21
  
4. Abschnitt  
Vorschriften über Kosten und Beiträge  
  
Entscheidung über Kosten und Beiträge22
Beleihung22a
Säumnis23
Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung23a
Stundung24
Erlass25
Rückzahlung und Verrechnung26
Beitragsrückerstattung26a
Verjährung27
Vollstreckung28
  
5. Abschnitt  
Schlussvorschriften  
  
Außer-Kraft-Treten von Vorschriften29
Änderung anderer Gesetze30
Überleitungsvorschriften31
In-Kraft-Treten32
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.