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§ 27 HAG
Heimarbeitsgesetz
Bundesrecht

Siebenter Abschnitt – Entgeltschutz

Titel: Heimarbeitsgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: HAG
Gliederungs-Nr.: 804-1
Normtyp: Gesetz

§ 27 HAG – Pfändungsschutz

Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/HAG - Heimarbeitsgesetz/§§ 23 - 27, Siebenter Abschnitt - Entgeltschutz/