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Hessisches Straßengesetz (HStrG)
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Straßengesetz (HStrG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HStrG
Gliederungs-Nr.: 60-6
gilt ab: 20.12.2002
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 2003 S. 166 vom 27.06.2003

Hessisches Straßengesetz (HStrG)

In der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 426)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Geltungsbereich und Zielbestimmung1
Öffentliche Straßen2
Einteilung der öffentlichen Straßen, Straßenverzeichnisse3
Widmung4
Umstufung5
Einziehung6
Widmung, Umstufung und Einziehung in der Planfeststellung6a
Ortsdurchfahrten7
Ortsumgehungen8
Straßenbaulast9
Reinigung öffentlicher Straßen10
Eigentumsübergang11
Grundbuchberichtigung und Vermessung12
Ausübung der Eigentumsrechte13
Gemeingebrauch14
Verunreinigung und Beschädigung15
Sondernutzung16
Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing16a
Sondernutzung in Ortsdurchfahrten17
Unerlaubte Benutzung einer Straße17a
Gebühren für Sondernutzungen18
Zufahrten19
Nutzung nach bürgerlichem Recht20
Vergütung von Mehrkosten21
Straßenanlieger22
Bauliche Anlagen an Straßen23
(aufgehoben)24
(aufgehoben)25
Schutzwald26
Schutzmaßnahmen27
Bepflanzungen des Straßenkörpers28
Kreuzungen öffentlicher Straßen29
Kostentragung beim Bau und bei der Änderung von Kreuzungen öffentlicher Straßen29a
Unterhaltung von Straßenkreuzungen29b
Kreuzungen mit Gewässern30
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern30a
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen30b
Umleitungen31
Planungen32
Planungsgebiet32a
Vorarbeiten32b
Planfeststellung33
Veränderungssperre34
Einstellung des Planfeststellungsverfahrens34a
Zuständigkeiten35
Enteignung36
Vorzeitige Besitzeinweisung36a
  
Zweiter Teil  
Sonderbestimmungen für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen  
  
Sondernutzung an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen37
Kostenbeitrag bei gesteigerter Abnutzung38
Beschränkt öffentliche Gemeindewege39
Nichtanwendung von Vorschriften bei sonstigen öffentlichen Straßen40
  
Dritter Teil  
Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörden  
  
Träger der Straßenbaulast für Landesstraßen und Kreisstraßen41
(aufgehoben)42
Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen43
Träger der Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen44
Straßenbaulast Dritter45
Straßenbaubehörden46
Sicherheitsvorschriften47
Ausbaurichtlinien48
  
Vierter Teil  
Aufsicht  
  
Straßenaufsicht49
Straßenaufsichtsbehörden50
  
Fünfter Teil  
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Ordnungswidrigkeiten51
Übergangsbestimmungen52
Aufhebung von Vorschriften53
Ausführungsvorschriften54
Inkrafttreten55


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HStrG,HE - Hessisches Straßengesetz/
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