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§ 20 AbgG SL, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege, Geburts- und Todesf...
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 15.04.2022
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 3. Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts - und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz über ...
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§ 21 AbgG SL, Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen K...
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 15.04.2022
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 4. Abschnitt – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse ...
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§ 22 AbgG SL, Ausübung des Mandats
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 21.12.2018
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...
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§ 23 AbgG SL, Verhaltensregeln
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 01.01.2006
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...
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§ 24 AbgG SL, Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 15.04.2022
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...
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§ 25 AbgG SL, Aufrundung
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 01.01.2002
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...
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§ 26 AbgG SL, Verzicht, Übertragbarkeit
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 15.04.2022
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...
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§ 27 AbgG SL, Nichtanrechenbarkeit
Normgeber: Saarland,
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...
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§ 28 AbgG SL, Verwendung im öffentlichen Dienst
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 15.04.2022
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...