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Treffer 51 - 58 von 58
  • Art. 50 MontÜbk, Versicherung

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel VI – Sonstige Bestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine ...

  • Art. 51 MontÜbk, Beförderung unter außergewöhnlichen Umständen

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel VI – Sonstige Bestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine ...

  • Art. 52 MontÜbk, Bestimmung des Begriffs "Tage"

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel VI – Sonstige Bestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine ...

  • Art. 53 MontÜbk, Unterzeichnung, Ratifikation und In-Kraft-Treten

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel VII – Schlussbestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine Angabe ...

  • Art. 54 MontÜbk, Kündigung

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel VII – Schlussbestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine Angabe ...

  • Art. 55 MontÜbk, Verhältnis zu anderen mit dem Warschauer Abkommen zusammenhänge...

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel VII – Schlussbestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine Angabe ...

  • Art. 56 MontÜbk, Staaten mit mehreren Rechtsordnungen

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel VII – Schlussbestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine Angabe ...

  • Art. 57 MontÜbk, Vorbehalte

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel VII – Schlussbestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine Angabe ...