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Landtagswahlgesetz
Landesrecht Saarland
Titel: Landtagswahlgesetz
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: LWG
Gliederungs-Nr.: 111-1
Normtyp: Gesetz

Landtagswahlgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2021 (Amtsbl. I S. 654) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Zusammensetzung des Landtags und Wahlrechtsgrundsätze1
Wahltag2
Einteilung des Wahlgebiets3
  
Zweiter Abschnitt  
Wahlorgane  
  
Wahlorgane4
Bildung der Wahlorgane5
Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände6
Ehrenämter7
  
Dritter Abschnitt  
Wahlrecht und Wählbarkeit  
  
Wahlrecht8
Ausschluss vom Wahlrecht9
Ausübung des Wahlrechts10
Wählbarkeit11
  
Vierter Abschnitt  
Wählerverzeichnis und Wahlschein  
  
Wählerverzeichnis12
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde13
Wahlschein14
  
Fünfter Abschnitt  
Wahlvorschläge  
  
Wahlvorschlagsrecht15
Inhalt und Form der Wahlvorschläge16
Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern17
Vertrauensperson18
Einreichung der Wahlvorschläge19
Zurücknahme von Wahlvorschlägen20
Änderung von Wahlvorschlägen21
Prüfung und Zulassung der Kreiswahlvorschläge22
Prüfung und Zulassung der Landeswahlvorschläge23
Reihenfolge und Bekanntmachung der Wahlvorschläge24
  
Sechster Abschnitt  
Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses  
  
Stimmzettel25
Öffentlichkeit der Wahl26
Wahlräume27
Wahlzeit28
Verbot der Wahlwerbung, Unterschriftensammlung und Veröffentlichung von Wählerbefragungen29
Wahrung des Wahlgeheimnisses30
Stimmabgabe31
Briefwahl32
Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln33
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und des Briefwahlergebnisses34
Feststellung des Wahlergebnisses in der Gemeinde35
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis36
Feststellung des Gesamtwahlergebnisses37
Sitzverteilung38
Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Gewählten39
  
Siebter Abschnitt  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag  
  
Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag40
Verlust der Mitgliedschaft im Landtag41
Berufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern42
Neuverteilung der Sitze43
  
Achter Abschnitt  
Nachwahl, Wiederholungswahl, Wahlanfechtung, Ordnungswidrigkeiten  
  
Nachwahl44
Wiederholungswahl45
Anfechtung der Wahl46
Ordnungswidrigkeiten47
  
Neunter Abschnitt  
Wahlkosten, Statistik und Schlussvorschriften  
  
Wahlkosten48
Wahlstatistik49
Veröffentlichungen im Internet49a
Fristen, Termine und Form50
Ermächtigungsgrundlagen51
Übergangsregelung51a
Inkrafttreten, Außerkrafttreten52
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung des Landtagswahlgesetzes

Vom 2. März 2021 (Amtsbl. I S. 654)

Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. 2021 I S. 190) wird nachstehend der Wortlaut des Landtagswahlgesetzes in der seit dem 29. Januar 2021 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 9. August 2016 (Amtsbl. I S. 664),

  2. 2.

    den am 11. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (Amtsbl. 2019 I S. 2),

  3. 3.

    den am 28. August 2020 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 26. August 2020 (Amtsbl. I S. 782),

  4. 4.

    den am 29. Januar 2021 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. 2021 I S. 190).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/LWG,SL - Landtagswahlgesetz/
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