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Art. 2 BremSchulGÄG
Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Landesrecht Bremen
Titel: Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: BremSchulGÄG,HB
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 2 BremSchulGÄG – Änderung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes

Red. Anm.: Hier nicht wiedergegeben; die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremSchulGÄG,HB - Bremisches Schulgesetz ÄndG/
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