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- AbgG - Abgeordnetengesetz
- §§ 35 - 44, Abschnitt 9 - Übergangsregelungen
Aktueller Ordner
- § 35 AbgG, Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz
- § 35a AbgG, Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz
- § 35b AbgG, Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz
- § 35c AbgG, Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz
- § 36 AbgG, Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- § 37 AbgG, Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder
- § 38 AbgG, Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
- § 38a AbgG
- § 38b AbgG, Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag
- § 39 AbgG, Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
- § 40 AbgG, Gekürzte Versorgungsabfindung
- § 41 AbgG, Fortsetzung der Todesfallversicherung
- § 42 AbgG, Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung
- § 43 AbgG, Weiterzahlung des Übergangsgeldes
- § 44 AbgG, Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld