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Zitierungen zu § 7 JAG,
Dokumente 1 - 2 von 2
  • § 24 JAG

    Normgeber: Hessen,  Gilt ab: 08.03.2004

    Zweiter Teil – Staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Titel: Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: JAG Gliederungs-Nr.: 322-67

  • § 7 JAO, Die mündliche Prüfung

    Normgeber: Hessen,  Gilt ab: 20.11.2014

    ERSTER TEIL – Juristisches Studium und staatliche Pflichtfachprüfung Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: JAO Gliederungs-Nr.: 322 ...