Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NKomVG,NI - Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz/§§ 1 - 18, Erster Teil - Grundlagen der Kommunalverfassung/
Dokument
§ 4 NKomVG
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Landesrecht Niedersachsen
Erster Teil – Grundlagen der Kommunalverfassung
§ 4 NKomVG – Aufgabenerfüllung der Kommunen
1Die Kommunen erfüllen ihre Aufgaben im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis. 2Sie stellen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NKomVG,NI - Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz/§§ 1 - 18, Erster Teil - Grundlagen der Kommunalverfassung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4202571,5
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4202571,5
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.