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Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Landesrecht Hessen
Titel: Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: JAG
Gliederungs-Nr.: 322-67
gilt ab: 08.03.2004
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 2004 S. 158 vom 01.04.2004

Gesetz über die juristische Ausbildung
(Juristenausbildungsgesetz - JAG)

In der Fassung vom 15. März 2004 (GVBl. I S. 158)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Oktober 2022 (GVBl. S. 489)

Präambel (1)

Die Ausbildung der Juristen in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vom 10. September 1971 (BGBl. I S. 1557), das am 15. Juni 1972 in Kraft getreten ist, in wesentlichen Teilen auf eine neue Grundlage gestellt worden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird dieser bundesrechtliche Rahmen für Hessen ausgefüllt und inhaltlich konkretisiert.

Ziel der juristischen Ausbildungsreform ist der kritische, aufgeklärt rational handelnde Jurist, der sich seiner Verpflichtung als Wahrer des freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaats bewusst ist und der in der Lage ist, die Aufgaben der Rechtsfortbildung zu erkennen. In Übereinstimmung damit sind die Inhalte und Ziele der Ausbildung im Folgenden, insbesondere in den Paragrafen 6 und 23, beschrieben und festgelegt.

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
  
Erster Teil  
Zuständigkeiten und Organisation 1-5
  
Zweiter Teil  
Staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung 6-25
  
Dritter Teil  
Der juristische Vorbereitungsdienst  
  
Erster Abschnitt  
Allgemeines 26-30
  
Zweiter Abschnitt  
Die Ausbildung bei den Ausbildungsstellen 31-36
  
Dritter Abschnitt  
Die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften 37, 38
  
Vierter Abschnitt  
Mitwirkungsrechte der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare 39-44
  
Vierter Teil  
Die zweite juristische Staatsprüfung 45-53
  
Fünfter Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften 54-58
(1) Amtl. Anm.:

Die Präambel bezieht sich auf die erste Fassung des Gesetzes vom 12. März 1974 (GVBl. I S. 157).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/JAG,HE - Juristenausbildungsgesetz/
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