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Zitierungen zu § 40 JAG,
Dokumente 1 - 2 von 2
  • § 41 JAG

    Normgeber: Hessen,  Gilt ab: 08.03.2004

    Dritter Teil – Der juristische Vorbereitungsdienst → Vierter Abschnitt – Mitwirkungsrechte der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Titel: Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG) Normgeber: Hessen

  • § 44 JAG

    Normgeber: Hessen,  Gilt ab: 30.06.2009

    Dritter Teil – Der juristische Vorbereitungsdienst → Vierter Abschnitt – Mitwirkungsrechte der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Titel: Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG) Normgeber: Hessen