zur schnellen Seitennavigation
Logo Wolters Kluwer Deutschland
Gesetze des Bundes und der Länder

Navigationsmenü

  • Meine Akten und Favoriten
  • Hilfe
  • Bibliothekenauswahl
Schriftgröße klein a Schriftgröße mittel a Schriftgröße großa
  • Startseite
  • Inhaltsübersicht
  • Suchergebnis
  • Dokument
  • Druckliste

Schnellsuche

Erweiterte Suche

Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente

Dokument Toolbox

zu Seitennavigation

Kontext

zum Anfang der Vorschrift
zum Ende der Vorschrift
  • Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall ...
  • § 1 EFZG, Anwendungsbereich
  • § 2 EFZG, Entgeltzahlung an Feiertagen
  • § 3 EFZG, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • § 3a EFZG, Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder ...
  • § 4 EFZG, Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
  • § 4a EFZG, Kürzung von Sondervergütungen
  • § 4b EFZG (weggefallen)
  • § 5 EFZG, Anzeige- und Nachweispflichten
  • § 6 EFZG, Forderungsübergang bei Dritthaftung
  • § 7 EFZG, Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
  • § 8 EFZG, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • § 9 EFZG, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
  • § 10 EFZG, Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heima...
  • § 11 EFZG, Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten
  • § 12 EFZG, Unabdingbarkeit
  • § 13 EFZG, Übergangsvorschrift
zu Seitennavigation

Letzte Dokumente

  1. § 12 EFZG, Unabdingbarkeit
  2. § 4b EFZG (weggefallen)
  3. AAG - Aufwendungsausgleich...
  4. § 5 AAG, Abtretung
  5. § 6 AAG, Verjährung und Au...

Gesamte Liste anzeigen

zu Seitennavigation

Dokument Funktionen

Weitere Optionen

  • Drucken
  • zur Druckliste hinzufügen
  • Gesamte Vorschrift zur Druckliste hinzufügen
  • als MS-Word anzeigen
  • als PDF anzeigen
  • als Vollbild anzeigen
  • gesamte Vorschrift anzeigen
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt § 11 EFZG, Feiertagsbeza...
Gesetznavigation: zum nächsten Abschnitt § 13 EFZG, Übergangsvors...

§ 12 EFZG
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EFZG
Gliederungs-Nr.: 800-19-3
Normtyp: Gesetz

§ 12 EFZG – Unabdingbarkeit

Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.

Zu § 12: Vgl. RdSchr. 98 b Zu § 12 EFZG.


› zum Seitenbeginn

/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EFZG - Entgeltfortzahlungsgesetz
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt § 11 EFZG, Feiertagsbeza...
Gesetznavigation: zum nächsten Abschnitt § 13 EFZG, Übergangsvors...
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.

Dokument in der Änderungsdokumentation anzeigen




 
Copyright © 2023 Wolters Kluwer Deutschland. All rights reserved.
© 2003 - 2023 Kontakt Impressum AGB Datenschutz Wolters Kluwer Deutschland GmbH Sitemap