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Anlage 9 SGB VI
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung -
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung -
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SGB VI
Gliederungs-Nr.: 860-6
Normtyp: Gesetz

Anlage 9 SGB VI – Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem ersten Januar 1969 sind

  I. Hauerarbeiten:
  
1. Bezeichnung des Versicherten und erforderliche Beschäftigungsmerkmale
   
 Übliche Bezeichnung:Erforderliche Merkmale der Beschäftigung:
   
 AbdämmerBohr- und Schießarbeiten im Steinkohlenbergbau Saar
 AbteilungssteigerNummer 8
 Anlernhauer 
 Anschläger unter TageAuffahren beladener Förderwagen ohne mechanische Hilfe in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
 AufsichtshauerNummern 1, 3 und 4
 Ausbildungshauerüberwiegender Einsatz unter Tage
 Ausbildungssteigerüberwiegende Beschäftigung unter Tage in der Berufsausbildung
 Bandmeisterim Streb- oder Streckenvortrieb
 BandverlegerNummern 1 und 3
 Bediener von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder LademaschinenNummern 1, 3 und 4; 1 und 3
 Berauberim Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4
 Betriebsführer unter TageNummer 8
 BlaserNummern 1 und 3
 Blindschachtreparaturhauerständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4
 BohrerNummern 1, 3 und 4 oder 1 und 3
 BohrmeisterNummer 5 (einschließlich Streckenvortrieb) oder 6 oder 7
 DrittelführerNummern 1, 3 und 4
 ElektrohauerNummer 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
 ElektrosteigerNummer 8
 Fahrer von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder LademaschinenNummern 1, 3 und 4; 1 und 3
 FahrhauerNummern 1, 3 und 4; 8
 FahrsteigerNummer 8
 Firstankernaglerim Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau
 Firstankerrauberim Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau
 GedingeschlepperNummern 1 und 3
 GrubensteigerNummer 8
 HauerNummern 1, 3 und 4
 KastlerRaub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken in Abbauen oder in Blindschächten und Nummer 2
 KnappeNummern 1 und 3
 KohlenstoßtränkerNummern 1, 3 und 4
 LehrhauerNummern 1 und 3
 MaschinenhauerNummer 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
 MaschinensteigerNummer 8
 Maurerin knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
 Meister im Elektro- oder Maschinenbetriebim Steinkohlenbergbau Saar, Nummer 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
 Meisterhauerüberwiegender Einsatz unter Tage
 NeubergmannNummern 1 und 3
 Oberhauer 
 Obersteiger unter TageNummer 8
 Partiemann 
 PfeilerrückerNummern 1 und 3
 RauberNummern 1, 3 und 4; 1 und 3; 2 und Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken, in Abbauen oder Blindschächten
 ReviersteigerNummer 8
 RohrlegerNummern 1 und 3
 RutschenverlegerNummern 1 und 3
 Rolllochmaurerim Erzbergbau oder in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
 Rutschenmeister 
 Schachthauerständige Reparaturarbeiten im Schacht und Nummer 4
 SchachtsteigerNummer 8
 Schießmeister 
 Schießsteigerüberwiegende Beaufsichtigung der durchzuführenden Schießarbeiten
 Schrapperfahrerim Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 1
 Stapelreparaturhauerständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4
 Stempelwart 
 Stückenschießerim Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4
 UmsetzerNummern 1 und 3
 Vermessungssteigerüberwiegend unter Tage
 VersetzerNummern 1 und 3
 Wettermannim Pech- oder Steinkohlenbergbau
 Wettersteigerim Pech- oder Steinkohlenbergbau
 ohne Bezeichnung:ständige Reparaturarbeiten im Schacht;
 ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummer 2;
 Zimmer-, Reparatur- oder sonstige Instandsetzungsarbeiten im Abbau, beim Streckenvortrieb oder in der Aus- und Vorrichtung und Nummer 2;
 Aufwältigungs- und Gewältigungsarbeiten und Nummer 2;
 Erweitern von Strecken und Nummer 2;
 Nachreißarbeiten und Nummer 2
 Es ist unschädlich, wenn der Versicherte unter einer anderen Bezeichnung als der üblichen beschäftigt war, sofern seine Beschäftigung den erforderlichen Merkmalen entspricht.
 
2. Beschreibung der in Nummern bezeichneten Beschäftigungsmerkmale
  
 1.Beschäftigung im Gedinge oder zu besonders vereinbartem Lohn (fester Lohn, der infolge besonders gelagerter Verhältnisse an Stelle eines regelrechten Gedinges gezahlt wurde und im Rahmen des möglichen Gedingeverdienstes lag),
 2.Beschäftigung gegen einen Lohn, der mindestens dem höchsten tariflichen Schichtlohn entsprach,
 3.Beschäftigung im Abbau (bei der Gewinnung, beim Ausbau, bei Raubarbeiten, beim Umbau der Fördermittel oder beim Gewinnen und Einbringen des Versatzes; auch bei planmäßiger Versatzgewinnung in besonderen Bergemühlen unter Tage außerhalb des Abbaues) oder beim Streckenvortrieb oder auch in der Aus- und Vorrichtung,
 4.Beschäftigung als Besitzer eines Hauerscheins oder, soweit für die einzelne Bergbauart der Besitz eines Hauerscheins für die Ausübung von Hauerarbeiten nicht eingeführt war, als durch den Betrieb im Einvernehmen mit der Bergbehörde einem Hauer Gleichgestellter,
 5.Beschäftigung im Abbau,
 6.Beschäftigung in der Aus- und Vorrichtung,
 7.Beschäftigung bei der Entgasung,
 8.tägliche Beaufsichtigung von Personen, die Arbeiten unter den in den Nummern 1 bis 7 genannten Bedingungen ausführten, und zwar während des überwiegenden Teils der Schicht.
 
II. Gleichgestellte Arbeiten:
 
Hauerarbeiten sind auch Zeiten, in denen ein Versicherter
1.vor Ablegen seiner Hauerprüfung als Knappe unter Tage beschäftigt war, wenn er nach der Hauerprüfung eine der unter I. bezeichneten Beschäftigungen ausübte,
2.der für den Einsatz unter Tage bestimmten Grubenwehr - nicht nur als Gerätewart - angehörte,
3.Mitglied des Betriebsrates war, bisher eine der unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigungen ausübte und wegen der Betriebsratstätigkeit hiervon freigestellt wurde,
4.bis zu drei Monaten im Kalenderjahr eine sonstige Beschäftigung ausübte, wenn er aus betrieblichen Gründen aus einer unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigung herausgenommen wurde.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SGB VI - Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch/Anhang/