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§ 11 AbgGRhPf, Anspruch auf Altersversorgung
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.1994
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 12 AbgGRhPf, Höhe der Altersversorgung
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 18.05.2021
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 13 AbgGRhPf, Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.2002
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 14 AbgGRhPf, Gesundheitsschäden
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 18.03.1979
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 15 AbgGRhPf, Versorgungsabfindung
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.01.2016
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 16 AbgGRhPf, Sterbegeld
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.03.2009
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 17 AbgGRhPf, Hinterbliebenenversorgung
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 01.03.2009
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 18 AbgGRhPf, Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 18.03.1979
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 19 AbgGRhPf, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
Normgeber: Rheinland-Pfalz, Gilt ab: 18.05.2021
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Dritter Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Landesgesetz über ...