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Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremSchulG
Gliederungs-Nr.: 223-a-5
Normtyp: Gesetz

Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260, 388, 398)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 913)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Teil 1  
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen  
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Teil 2  
Die Schule  
  
Kapitel 1  
Auftrag der Schule  
  
Allgemeines3
Allgemeine Gestaltung des Schullebens4
Bildungs- und Erziehungsziele5
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten6
Unterrichtung der Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler6a
Biblischer Geschichtsunterricht7
Schule und Beruf8
Eigenständigkeit der Schule9
Koedukation10
Sexualerziehung11
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen12
  
Kapitel 2  
Schulstruktur  
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Schulversuche und Reformschulen13
Weiterentwicklung des Schulsystems14
(weggefallen)15
Schularten16
Schulstufen17
  
Abschnitt 2  
Allgemeinbildende Schulen  
  
Grundschule18
(weggefallen)19
(weggefallen)19a
Oberschule und Gymnasium20
Erwerb der Abschlüsse in den allgemeinbildenden Schulen21
  
Abschnitt 3  
Besondere Organisationsformen  
  
Zentrum für unterstützende Pädagogik22
Ganztagsschule23
Schule für Erwachsene24
  
Abschnitt 4  
Berufsbildende Schulen  
  
Berufsschule25
Werkschule25a
Berufsfachschule26
Berufsaufbauschule27
Fachoberschule28
Berufliches Gymnasium28a
Berufsoberschule28b
Fachschule29
Ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge30
Doppelqualifizierende Bildungsgänge31
Weiterführende Abschlüsse32
Zulassung und Ausbildung33
  
Teil 3  
Die Schülerin und der Schüler  
  
Kapitel 1  
Rechte der Schülerin und des Schülers  
  
Bildungsanspruch34
Sonderpädagogische Förderung35
Einschulungsvoraussetzungen, Sprachförderung36
Aufbauender Bildungsweg37
Übergang von der Grundschule in weiterführende Bildungsgänge37a
(weggefallen)37b
Leistungskontrollen, Zeugnisse38
Zeugnisse für Externe39
Prüfungen40
(weggefallen)41
Versetzung, Nichtversetzung42
Andere Formen der Anpassung des Bildungswegs an die Lernentwicklung43
Verlassen des Bildungsganges44
Verordnungsermächtigung45
Ordnungsmaßnahmen46
Arten der Ordnungsmaßnahmen47
Maßnahmen zur Sicherheit der Schule47a
Ferien48
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund49
Gastschülerinnen und Gastschüler50
Schülereigene Medien51
  
Kapitel 2  
Allgemeine Schulpflicht  
  
Geltungsbereich52
Beginn der Schulpflicht53
Dauer der Schulpflicht54
Erfüllung der Schulpflicht55
Ruhen der Schulpflicht56
Meldepflicht durch Privatschulen56a
Ausnahmen57
Pflicht zur Teilnahme am Unterricht58
  
Teil 4  
Rechte und Pflichten des schulischen Personals, der Erziehungsberechtigten und der Ausbildenden  
  
Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer59
Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte und Betreuungskräfte59a
Aufgaben des schulischen Personals insgesamt59b
Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten60
Informations- und Hospitationsrecht der Erziehungsberechtigten61
Rechte und Pflichten der Ausbildenden62
  
Teil 5  
Gemeinsame Bestimmungen  
  
Schuljahr, Schulwoche63
  
Teil 6  
Zwangsmaßnahmen, Bußgeld- und Strafvorschriften  
  
Unmittelbarer Zwang64
Ordnungswidrigkeiten65
Strafvorschriften66
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen67
  
Teil 7  
Übergangsvorschriften  
  
Sechsjährige Grundschule68
Gymnasien69
Sekundarschule, Gesamtschule, Gymnasium und Gymnasiale Oberstufe am Schulzentrum70
Förderzentrum70a
Zweijähriger Bildungsgang Berufseingangsstufe/Berufsfachschule71
Werkschulen72
Schuljahre 2018/2019 und 2019/202072a
(Inkrafttreten)73
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremSchulG,HB - Bremisches Schulgesetz/
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