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Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2018/2019
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2018/2019
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV WS 2018/2019,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2018/2019

Vom 26. Juni 2018 (GV. NRW. S. 338)

Geändert durch Verordnung vom 22. November 2018 (GV. NRW. S. 593)

Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), von denen Absatz 2 durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) und in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (veröffentlicht als Anlage 1 zu GV. NRW. S. 710), verordnet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft:



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV WS 2018/2019,NW - Zulassungszahlenverordnung WS 2018/2019/
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