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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VBD - Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung/
Dokument
§ 4 VBD
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD)
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD)
Bundesrecht
§ 4 VBD – Bekanntgabe
Die Dokumente sollen den Berechtigten, soweit möglich, gleichzeitig mit der Bekanntgabe auch in der für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VBD - Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung/
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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=143014,5
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