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Abschnitt 1 BesBek 2011
Bekanntmachung des Finanzministeriums über die Höhe der Besoldung
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Bekanntmachung des Finanzministeriums über die Höhe der Besoldung
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: BesBek 2011,SH
Gliederungs-Nr.: 2032-1-15
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1 BesBek 2011

Aufgrund des § 18 des Landesbesoldungsgesetzes macht das Finanzministerium nachstehend in den Anlagen 1 bis 15 die ab dem 1. April 2011 sowie ab dem 1. Januar 2012 maßgeblichen Beträge bekannt.

Die Bekanntmachung des Finanzministeriums über die Höhe der Besoldung vom 25. April 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 205, ber. S. 314)*), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 789), wird mit Wirkung vom 1. April 2011 aufgehoben.

*)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2032-1-13



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/BesBek 2011,SH - Besoldungsbekanntmachung 2011/
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