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Zitierungen zu § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
Dokumente 1 - 2 von 2
  • § 11 SGB V, Leistungsarten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2024

    Drittes Kapitel – Leistungen der Krankenversicherung → Erster Abschnitt – Übersicht über die Leistungen Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Normgeber: Bund Amtliche ...

  • § 44 SächsBhVO, Schwangerschaft und Geburt

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 01.01.2024

    Abschnitt 5 – Aufwendungen in Geburtsfällen und anderen Fällen Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts ...