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/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/KFAG,SL - Kommunalfinanzausgleichsgesetz/§§ 6 - 16, Zweiter Abschnitt - Finanzausgleich im Rahmen des Steuerverbundes/§§ 7a - 13, Zweiter Unterabschnitt - Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden/
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§ 7a KFAG
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Landesrecht Saarland
Zweiter Abschnitt – Finanzausgleich im Rahmen des Steuerverbundes → Zweiter Unterabschnitt – Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden
§ 7a KFAG – Sonderzuweisungen
Die Sonderschlüsselmasse (§ 7 Nr. 1) wird nach dem jeweils geltenden Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf die Gemeinden als Sonderschlüsselzuweisungen verteilt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/KFAG,SL - Kommunalfinanzausgleichsgesetz/§§ 6 - 16, Zweiter Abschnitt - Finanzausgleich im Rahmen des Steuerverbundes/§§ 7a - 13, Zweiter Unterabschnitt - Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden/
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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=147976,10
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