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Abschnitt 11 BeschaffRlTMIK
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (BeschaffRlTMIK - Beschaffungsrichtlinie TMIK)
Landesrecht Thüringen
Titel: Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (BeschaffRlTMIK - Beschaffungsrichtlinie TMIK)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: BeschaffRlTMIK
Gliederungs-Nr.: 20021-1
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 11 BeschaffRlTMIK – Schlussbestimmungen

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie-BeschaffRlTMIK) vom 15.04.2020 (ThürStAnz Nr. 19/2020 S. 647 ff) außer Kraft.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 3. April 2024 durch Ziffer 11 Satz 2 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/BeschaffRlTMIK 2021,TH - Beschaffungsrichtlinie TMIK/
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