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- Art. 11 BayJG, Jagdgenossenschaft anzeigen
- Art. 12 BayJG, Jagdnutzung anzeigen
- Art. 13 BayJG, Aufgaben und räumlicher Wirkungsbereich der Hegegemeinschaften anzeigen
- Art. 14 BayJG, Verpachtung von Teilen eines Jagdreviers; Mindestpachtzeit; Be... anzeigen
- Art. 15 BayJG, Mehrzahl von Jagdpächtern anzeigen
- Art. 16 BayJG, Pachthöchstfläche; Eintragung in den Jagdschein anzeigen
- Art. 17 BayJG, Jagderlaubnis anzeigen
- Art. 18 BayJG, Nichtigkeit von Jagdpachtverträgen und Jagderlaubnisverträgen anzeigen
- Art. 19 BayJG, Erlöschen des Jagdpachtvertrags anzeigen
- Art. 20 BayJG, Tod des Jagdpächters anzeigen
- Art. 21 BayJG, Wildschutzgebiete anzeigen
- Art. 22 BayJG, Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtstätten des Wildes anzeigen
- Art. 22a BayJG, Schutz kranken und verletzten Wildes anzeigen
- Art. 23 BayJG, Wildgehege anzeigen
- Art. 24 BayJG, Wildpark anzeigen
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