Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ZollV - Zollverordnung/
Dokument
§ 10 ZollV
Zollverordnung (ZollV)
Zollverordnung (ZollV)
Bundesrecht
§ 10 ZollV – Unterlagen zur Zollwertanmeldung
Schriftlichen Zollwertanmeldungen ist eine Rechnung mit einer Durchschrift oder einer anderen Vervielfältigung zur Behandlung nach Artikel 181 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex beizufügen. Im Rahmen vereinfachter Verfahren kann die Zollbehörde auf die Vorlage einer Durchschrift oder einer anderen Vervielfältigung der Rechnung verzichten.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ZollV - Zollverordnung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140891,13
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140891,13
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.