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Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: VO - B/M
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M)

Vom 27. März 2003 (GV. NRW. S. 194) (1)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2009 (GV. NRW. S. 373)

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) vom 2. Juli 2002 (GV NRW S. 325) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium verordnet:

Inhalt§§
  
Ziel des Modellversuchs1
Gliederung der Studiengänge2
Inhalt und Dauer des Bachelor-Studiengangs3
Inhalt und Dauer des Master-Studiengangs4
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen5
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen6
Lehramt an Berufskollegs7
Lehramt für Sonderpädagogik8
Beteiligung des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen; Genehmigung der Prüfungsordnungen9
Prüferinnen und Prüfer; Teilnahme weiterer Personen an mündlichen Prüfungen10
Noten der Ersten Staatsprüfung11
Zeugnisse12
Akkreditierung13
Evaluation14
Verwaltungsvorschriften; Ministerium15
Dauer; Übergangsvorschriften16
In-Kraft-Treten17
(1) Red. Anm.:
Zu den Übergangsregelungen s. § 20 Abs. 2 und 4 des Gesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308).


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VO - B/M,NW - V Bachelor/Master/
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